Checkliste Todesfall

Untenstehend finden Sie Hilfestellungen, die Ihnen die Arbeit im Umgang mit dem Todesfall erleichtern sollen. Die Angaben in unserem Ratgeber können je nach Wohngemeinde und -kanton leicht variieren. Das zuständige Zivilstandsamt steht Ihnen bei Fragen oder Unsicherheiten zur Seite.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die kommende Zeit und sprechen Ihnen und der gesamten Trauerfamilie auf diesem Weg unser herzliches Beileid aus.

 

Tod durch Arzt bestätigen lassen

Tod zu Hause in der Wohnung:
Rufen Sie den behandelnden Arzt (Hausarzt), der den Tod bestätigt und den Totenschein ausstellt. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, Notfallarzt rufen (Notfallarzt ausfindig machen unter Auskunft 1811 oder Polizei 117).

Tod im Spital:
Der Totenschein wird vom Spital ausgestellt.

Tod durch Unfall, Suizid oder Verbrechen:
Sie müssen die Polizei benachrichtigen. Diese kontaktiert den zuständigen Amtsarzt.

Falls die/der Verstorbene einen Organspendeausweis besass, diesen berücksichtigen und den Arzt darüber informieren.

 

Benachrichtigungen
Nachfolgend die wichtigsten Adressaten, welche über einen Todesfall benachrichtigt werden müssen (mit Beilage einer Kopie des Totenscheines). Die Liste ist nicht abschliessend.
– Arbeitgeber
– Versicherungen (speziell Unfall- oder Lebensversicherung)
– Krankenkasse
– Pensionskasse, Ausgleichskasse (AHV)
– Banken (Abschluss per Todestag)
– Kreditkarteninstitute
– Post (evtl. Umleitung an andere Adresse in Auftrag geben)
– Notariat (zwecks Einrichtung des dort allenfalls deponierten Testaments an das
   Bezirksgericht)
– Liegenschaftsverwaltung/Hauseigentümer
– Strassenverkehrsamt
– Militär, Zivilschutz
– Telefon (z.B. Swisscom Fixnet/Mobile, Billag usw.)
– Vereine

 

Bestattungsunternehmen kontaktieren
Kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl, vorzugsweise aus Ihrer Region.
Der Bestatter berät Sie bei der Wahl des Sarges, des Grabkreuzes, des Leichenkleides und des Leichentransportes.

Berücksichtigen Sie allfällige Wünsche der/des Verstorbenen.

 

Gemeinde benachrichtigen (Zivilstandsamt)
Melden Sie den Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeortes.
Melden Sie den Todesfall auch dem
Zivilstandsamt des Beerdigungsortes. Soll die/der Verstorbene nicht dort bestattet werden, wo sie/er zuletzt gewohnt hat, müssen Sie bei der Wunschgemeinde eine Bewilligung einholen.

Nehmen Sie folgende Dokumente auf die Zivilstandsämter mit:
– Totenschein vom Arzt oder Spital
– Familienbüchlein (für Verheiratete)

Für Personen aus dem Ausland:
– Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
– Pass und Eheschein (sofern vorhanden)

 

Bestattung/Trauerfeier organisieren
– Für die Trauerfeier mit Pfarrer, Seelsorger oder freischaffendem Theologen Kontakt
   aufnehmen.
– Ort und Datum der Trauerfeier festlegen.
– Abdankungshalle, Kapelle oder Kirche reservieren.
– Bestattungsart festlegen (Erdbestattung oder Kremation).
– Grab auswählen.
– Blumenschmuck (Kränze, Sarg- oder Urnenschmuck, Blumengebinde) bestellen.
– Musik für Trauerfeier organisieren (Chor, Instrumentalist/en, Lieblingslied der/des
   Verstorbenen etc.).
– Leidmahl organisieren.
– Leidzirkulare und Todesanzeigen in Auftrag geben (für Leidzirkulare Adressen
   bereithalten).

Berücksichtigen Sie allfällige Wünsche der/des Verstorbenen.

 

Nach der Beerdigung
– Danksagungskarten und evtl. Trauerbildchen in Auftrag geben.
– Testament, Erbvertrag, Ehevertrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
– Abklären, ob der Nachlass überschuldet ist. Im Zweifelsfall innert eines Monats seit
   dem Todesfall die Aufnahme eines öffentlichen Inventars beantragen.
   Die Ausschlagung der Erbschaft ist innert drei Monaten möglich.
– Erbschein beim Bezirksgericht bestellen.
– Versicherungen der/des Verstorbenen informieren und allenfalls kündigen.
– Laufende Verträge überprüfen und wo nötig kündigen.
– Witwen-/Witwer- und Waisenrente anmelden (AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse,
   Unfallversicherung).
– Auszahlung des Todesfallkapitals oder der Versicherungssumme bei der
   Bank/Versicherung beantragen, bei welcher die /der Verstorbene ein
   Freizügigkeitsguthaben-/police und/oder ein Säule-3a-Konto
   bzw. -Versicherung hatte.
– Evtl. Wohnungsräumung organisieren.
– Grabstein bestellen (Vorschriften der Friedhofsverwaltung beachten).
– Grabunterhalt organisieren (Gärtner).

 

Copyright by gedenkkarten.ch